ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
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Version: 01.01.2022
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
der KUHN GmbH – Technische Anlagen
Franz-Kuhn-Straße 1-3, 74746 Höpfingen (Stand 01.01.2022)
§ 1 Geltungsbereich
Alle Verträge schließen wir ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen ab, auch wenn wir uns in Zukunft nicht ausdrücklich darauf berufen. Unsere Kunden erkennen diese Bedingungen spätestens mit dem Zustandekommen des Vertrags an. Abweichungen, die diesen AGB widersprechen, werden nur dann Vertragsinhalt, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform anerkannt werden. Selbst dann, wenn wir uns zur Anerkennung von abweichenden Geschäftsbedingungen bereit erklären, ist unsere nachfolgende Bedingung über den Eigentumsvorbehalt unabdingbar. Widersprechende Einkaufsbedingungen unserer Kunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung in Textform.
§ 2 Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind freibleibend hinsichtlich Preis- und Lieferungsmöglichkeit. Die zu unserem Angebot gehörenden Unterlagen sind, soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, nur als annähernd maßgebend zu bewerten. Von uns erstellte Angebote und Kostenvoranschläge sind vertraulich zu behandeln. An zu Angebotszwecken erstellten Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Modellen, Bemusterung etc. behalten wir uns alle Rechte vor.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäfts mit unserem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Preise
Unsere Preise gelten – wenn nichts anderes vereinbart wird – ab Werk und verstehen sich ausschließlich Verpackung. Sie basieren auf den zum Zeitpunkt der Erstellung des Angebotes oder der Auftragsbestätigung bestehenden Kostenfaktoren. Wir behalten uns Preisberichtigungen vor, wenn sich die Kostenfaktoren bis zur Lieferung ändern. Mehrwertsteuer wird besonders berechnet und ausgewiesen.
§ 4 Auftragsbestätigung
Aufträge, Abreden, Zusicherungen und Ähnliches bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen Bestätigung in Textform. Beanstandungen an unseren Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche ab Zugang in Textform geltend zu machen. Bestellungen unserer Kunden werden für uns mit Zugang einer Auftragsbestätigung in Textform oder durch unsere Lieferung verbindlich. Alle unserem Kunden zur Ausführung von Aufträgen überlassenen Zeichnungen, Plänen, Berechnungen, Modellen, Bemusterung etc. bleiben unser Eigentum und sind nach erfolgter Ausführung des Auftrags an uns zurückzugeben. Diese dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder Dritten zur Kenntnis gebracht werden.
§ 5 Lieferung
5.1 Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Spätestens mit der Verladung der Ware auf das Transportmittel gehen das Risiko der Verschlechterung und/oder des Untergangs auf den Kunden über. Nicht angenommene Ware lagert auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Teillieferungen sind zulässig und gelten als eigenständige Lieferungen. Die Wahl des Transportmittels und des Transportweges behalten wir uns vor. Wir haften jedoch nicht für die günstigste Wahl des Transportmittels. Schreibt ein Kunde eine bestimmte Versandart bzw. Spedition vor, hat er die gegebenenfalls hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen. Eine Lieferung ohne Montage unsererseits frei oder unfrei an eine Baustelle, ein Lager oder einen anderen vom Kunden genannten Ort, beinhaltet die Anlieferung ohne Abladen. Voraussetzung hierfür ist eine mit schwerem Lastzug befahrbare Straße. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu erfolgen. Verzögert sich der Versand, weil unser Kunde die Ware nicht 14 Tage nach Mitteilung der Versandbereitschaft übernimmt, so geht die Gefahr von diesem Tage an auf ihn über.
5.2 Liefertermine und Lieferfristen
Angaben über die Lieferzeit sind grundsätzlich freibleibend. Die Auslieferung beginnt nach Fertigstellung des Werks, sobald alle Ausführungs- und Auslieferungsdetails geklärt und seitens des Bestellers alle Voraussetzungen für die Auslieferung erfüllt sind. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse befreien uns von unserer Lieferpflicht.
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Lieferung sind ausgeschlossen, es sei denn sie beruhen unsererseits auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Ist der Kunde uns gegenüber mit seinen Verpflichtungen in Verzug, sind wir an vereinbarte Lieferfristen nicht gebunden.
§ 6 Gewährleistung und Mängel
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, uns alle etwaigen Mängel, Fehlmeldungen oder Falschlieferungen unverzüglich, spätestens innerhalbvon 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau in Textform anzuzeigen. Transportschäden sind uns beim Eintreffen der beschädigten Ware sofort mitzuteilen und diese in Textform gegenüber dem Transporteur zu reklamieren. Ansonsten ist der Kunde mit Rügen ausgeschlossen.
6.2 Ohne unsere ausdrückliche Zustimmung darf an den bemängelten Gegenständen nichts geändert werden, ansonsten verliert der Kunde jeglichen Gewährleistungsanspruch. Im Fall von nachweisbaren Mängeln haben wir das Wahlrecht, diese entweder kostenlos zu beseitigen oder gegen Rücklieferung kostenfrei Ersatz zu liefern.
6.3 Unsere Gewährleistung sowie jegliche Mängelhaftung entfällt, wenn unsere Betriebsanweisungen nicht in allen Teilen eingehalten wurden. Die Beweislast für die Beachtung unserer Betriebsanweisungen trägt der Kunde.
6.4 Ohne besondere Vereinbarung, die in Textform zu bestätigen ist, übernehmen wir keine Verantwortung dafür, dass die von uns gelieferten Waren und Geräte ausländischen Vorschriften entsprechen.
6.5 Ist keine förmliche Abnahme verlangt oder vorgeschrieben, gelten unsere Lieferungen und Leistungen mit der Übernahme bzw. Inbetriebnahme als abgenommen.
6.6 Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften, Fehlerfreiheit und Funktion der von uns gelieferten Waren, Anlagen oder Anlageteilen entsprechend dem jeweiligen Stand der Technik. Verschleißteile sind hiervon ausgeschlossen. Für die elektrischen Anlagenteile gelten die allgemeinen Bedingungen für Erzeugnisse und Leistungen der Elektroindustrie in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Kunden geltenden Fassung.
6.7 Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit dem Datum der Abnahme, spätestens jedoch 3 Monate nach Lieferung.
6.8 Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder unsachgemäße Montage, die nicht von uns ausgeführt wurde, Inbetriebnahme oder Reparatur durch den Kunden oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsweise, mangelhafte Bauausführung, Missachtung der Betriebs- und/oder Wartungsanweisungen/-fristen.
6.9
Sollte sich bei der Untersuchung der Mängel herausstellen, dass die beanstandeten Mängel nicht durch von uns zu vertreten sind, sind wir berechtigt, unsere Leistungen für die Überprüfung und / oder Reparatur wie Fahrtkosten, Gutachterkosten, Techniker-, Ingenieur- und Monteurstunden usw. dem Kunden zu unseren üblichen Preisen in Rechnung zu stellen.
§ 7 Recht des Kunden auf Rücktritt
7.1 Im Falle eines von uns zu vertretenden Leistungsverzuges ist der Kunde erst nach Einräumung und Ablauf einer angemessenen Nachfrist unter ausdrücklicher Androhung der Annahmeverweigerung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7.2 Ferner ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung bezüglich eines von uns zu vertretenden Mangels im Sinne dieser Bedingungen schuldhaft verstreichen lassen. Das Rücktrittsrecht des Kunden besteht auch dann, wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns objektiv bzw. subjektiv unmöglich ist.
§ 8 Rücksendung
Von uns gelieferte Ware wird nur in einwandfreiem Zustand nach vorheriger Zustimmung in Textform bei frachtfreier Rücksendung auf Gefahr des Rücksenders zurückgenommen, sofern die Rücknahme von uns zuvor in Textform zugesagt wird. Der Wert wird abzüglich eines angemessenen Rücknahmekostenanteils gutgeschrieben. Die Rücknahme von Sonderanfertigungen oder Ware, die für den Kunden besonders beschafft wurde, ist in jedem Fall ausgeschlossen.
§ 9 Zahlung
9.1 Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind ab Rechnungsdatum innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen.
Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt wurden oder rechtskräftig festgestellt sind. Wird ein Auftrag in Teillieferungen ausgeliefert, so erfolgt die Rechnungsstellung ebenfalls in Teilrechnungen, wobei das jeweilige Zahlungsziel ab dem Rechnungsdatum beginnt. Ab einem Nettoauftragswert von € 20.000,00 gelten, sofern bei Vertragsabschluss keine anderweitigen Vereinbarungen getroffen werden, folgende Zahlungsbedingungen:
a) 30 % bei Auftragserteilung
b) 60 % nach Lieferung
c) 10 % nach Inbetriebnahme, spätestens jedoch 1 Monat nach Lieferung.
9.2 Zahlungsverzug, Kreditwürdigkeit
Bei Zahlungsverzug werden ab dem Zeitpunkt des Verzuges die jeweiligen nach dem Gesetz geltenden Verzugszinsen berechnet, ohne dass es einer gesonderten Inverzugsetzung des Kunden bedarf. Die Berechnung weiterer Verzugsschäden ist hierdurch nicht ausgeschlossen.
Unsere Forderungen werden ohne Rücksicht auf vereinbarte Fristen sofort fällig, wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. In diesem Fall behalten wir uns vor, noch ausstehende Lieferungen und weitere Aufträge nur gegen Vorauskasse auszuführen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
10.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zu deren vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
10.2 Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegenüber unserem Kunden unser Eigentum. Zur Weiterveräußerung ist der Kunde nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist unser Kunde verpflichtet, uns den Schuldner der abgetretenen Forderung zu benennen. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Kunden oder eines durch unsere Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach unserer Wahl verpflichtet.
10.3 Bei der Be- oder Verarbeitung unserer Waren sind wir als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behalten in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Verarbeitung beteiligt, sind wir auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
10.4 Unser Kunde ist verpflichtet, alle unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren auf seine Kosten gegen Feuer und Diebstahl zu versichern und uns auf Verlangen den Abschluss der Versicherung nachzuweisen. Die Ansprüche des Käufers an die Versicherungsgesellschaft auf Ersatzleistung werden hiermit schon jetzt an uns abgetreten.
10.5 Bei Zahlungsverzug oder Zahlungsschwierigkeiten sind wir berechtigt, gelieferte Waren zurückzufordern. Die Rücknahme gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies unserem Kunden von uns ausdrücklich in Textform mitgeteilt wird. Im anderen Fall erfolgt die Rücknahme zur Sicherstellung unserer Ansprüche. Alle mit der Rücknahme verbundenen Transport- und Lagerkosten gehen zu Lasten unseres Kunden. Das Gleiche gilt für eventuelle Wertminderung und für Demontagekosten.
§ 11 Verjährung
Alle Ansprüche unseres Kunden, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in zwölf Monaten, soweit das Gesetz keine kürzere Verjährung vorsieht. Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Fristen.
§ 12 Rechtswahl, Wirksamkeit, Gerichtsstand
Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrecht.
Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksam gewordenen Bedingungen tritt die gesetzliche Regelung ein. Soweit gegenüber Nichtkaufleuten gesetzliche Mindestregelungen gelten, treten diese anstelle dieser Bedingungen.
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Höpfingen. Für sämtliche Streitigkeiten wird als Gerichtsstand – soweit zulässig – das Landgericht Mosbach vereinbart.
§ 13 Datenschutz
Der Kunde wird darauf hingewiesen und ist damit einverstanden, dass wir unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen waren-, auftrags- und personenbezogene Daten in unseren Datenverarbeitungsanlagen erfassen, speichern und verarbeiten.